Hier entsteht ein System für Unternehmer, die künftig keine Leerläufe im digitalen Vertragswesen haben wollen:
a.
- Vertraulichkeitsvereinbarungen (Non-Disclosure Agreement)
- Absichtserklärungen (Letter of intend)
- Statuten
b.
Im Schweizer Vertragsrecht:
- einfache Schriftlichkeit (z.B. Mietvertrag)
- qualifizierte Schriftlichkeit (z.B. Testament)
- notarielle Beurkundung (z.B. Unternehmensgründung)
c.
Kollaboration:
- eine gemeinsame Ablage mit Workflows
- juristische Online-Unterstützung
- Änderungsprotokoll mit Historie
Die Sicherheit der Daten hat höchste Priorität. Der zahlende Unternehmer hat immer die Datenhoheit und die freie Nutzung. Alle Daten sind auf verschiedenen redundanten Netzwerk-Speicher in der Schweiz gesichert.